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Die Stuttgarter DirektRente. Setzen Sie auf Präzision und solide Leistungsstärke in der bAV.

Mit einer Direktversicherung als betriebliche Altersversorgung (bAV) geben Sie Ihrem Unternehmen und der Zukunft Ihrer Mitarbeiter neuen Antrieb. In Sachen Kosteneffizienz ebenso wie bei der Mitarbeiterbindung.

Ihre Vorteile mit der DirektRente

  • Arbeitsrechtliche Pflichten erfüllt
    Ergänzen Sie als Arbeitgeber die Beiträge Ihrer Arbeitnehmer um einen Zuschuss in Höhe der gesparten Sozialversicherungsbeiträge und erfüllen Sie damit die gesetzlichen Anforderungen.
  • Kostenneutral
    Ergänzen Sie als Arbeitgeber die Beiträge Ihrer Arbeitnehmer um einen Zuschuss in Höhe der gesparten Sozialversicherungsbeiträge, braucht Ihre Firma dazu kein zusätzliches Geld.
  • Steuern sparen
    bAV-Beiträge sind Betriebsausgaben. Die Bilanz bleibt unberührt. Zusätzlich können die Beiträge zu Ihrer Arbeitgeber-Rente steuerlich gefördert werden.
  • Gut fürs Betriebsklima
    Sie belohnen die Betriebstreue der Mitarbeiter.
  • Recruiting-Instrument
    Die bAV ist ein Vorteil im Wettbewerb um Fach- und Führungskräfte.
  • Effizient und unkompliziert
    Die Einrichtung und Verwaltung der Direktversicherung ist einfach. Mit den Stuttgarter Betriebsrenten-Manager (www.betriebsrenten-manager.stuttgarter.de) ist die Verwaltung Ihrer betriebliche Altersversorgung schneller und einfacher

Die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung: Motivation durch Versorgung.

Eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung erhöht Ihre Attraktivität als Arbeitgeber. Die Beiträge zu Ihrer Arbeitgeber-Rente können zusätzlich steuerlich gefördert werden. In Kombination mit einer Entgeltumwandlung entsteht eine moderne Versorgung auf hohem Niveau für Ihre Beschäftigten.

Sie entscheiden, mit welchem Antrieb Sie durchstarten.

Sicherheit
Chance
 

Auszeichnungen der Stuttgarter DirektRente

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Rechtlicher Hinweis: Es handelt sich um eine Werbemitteilung. Bei den Beschreibungen handelt es sich um verkürzte, unverbindliche Darstellungen. Maßgeblich sind ausschließlich die Tarifbestimmungen und die Versicherungsbedingungen. Wir gehen davon aus, dass es sich bei der GrüneRente um ein Produkt nach Artikel 8 der EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor handelt. Diese Einstufung erfolgt jedoch unter Vorbehalt, da derzeit noch konkretisierende gesetzliche Vorgaben fehlen.