Offenlegungspflichten / Transparenzbericht | Stuttgarter Versicherung - Stuttgarter

Verantwortung
Bei der Stuttgarter dreht sich alles um die existenzielle Versorgung von Menschen. Damit übernehmen wir eine hohe gesellschaftliche Verantwortung. Nachhaltigkeitsbezogene Aspekte werden in unserer unternehmerischen Tätigkeit ebenfalls berücksichtigt. Weiterführende Informationen zu unseren Bemühungen und Fortschritten, aber auch Herausforderungen finden sich in unseren nichtfinanziellen Erklärungen
Unternehmensbezogene Informationen nach der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen
Die Kapitalanlage der Stuttgarter Versicherungsgruppe basiert auf einer einfachen, transparenten und nachvollziehbaren Strategie, welche auf dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht beruht und auf die Ziele der Qualität, Sicherheit, Rentabilität, Liquidität und Kontinuität ausgerichtet ist.
Oberstes Ziel unserer Anlagepolitik ist es ein ausgewogenes Risiko-/Ertragsverhältnis zu erreichen und damit die verlässliche Finanzierung der Leistungen aller Verträge der Gesamtheit der Versicherungsnehmer zu gewährleisten. Dabei setzen wir auf das bewährte Prinzip der Mischung und Streuung. Durch die damit verbundenen Diversifikationseffekte eines granularen Portfolios werden neben den allgemeinen Marktrisiken auch die Nachhaltigkeitsrisiken minimiert. Darüber hinaus haben wir umfangreiche Ausschlusskriterien für die Neuanlage in Unternehmensanleihen und Aktien definiert. Unsere Ausschlusskriterien umfassen unter anderem:
- Firmen mit Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compacts (diese beinhalten unter anderem Schutz der Menschenrechte, Verhinderung der Zwangs- und Kinderarbeit, Schutz der Umwelt, Verbreitung umweltfreundlicher Technologien und Korruptionsprävention).
- Weitergehende ökologische Ausschlusskriterien beinhalten zum Beispiel Unternehmen, die mehr als 25% ihrer Umsätze im Bereich der Förderung und Verstromung von Kohle generieren und somit durch einen hohen Ausstoß von Treibhausgasen zum Klimawandel beitragen.
- Weitere soziale Ausschlusskriterien beinhalten Unternehmen, die in der Herstellung oder im Vertrieb von kontroversen Waffen (zum Beispiel Streumunition) tätig sind, sowie Unternehmen, die über 10% ihres Umsatzes aus den Tätigkeitsfeldern Glücksspiel oder Pornografie generieren.
Des Weiteren schließen wir Staatsanleihen unfreier Staaten, d.h. von autoritären Staaten, welche die politischen und zivilen Freiheitsrechte ihrer Bürger wesentlich einschränken, aus. Darüber hinaus berücksichtigen wir in der Kapitalanlage ökologische Positivkriterien, wie zum Beispiel Kapitalanlagen in erneuerbare Energien.
Die Bestände unserer Kapitalanlage werden regelmäßig von uns überprüft und überwacht. Im Mittelpunkt stehen hierbei die Einhaltung unserer festgelegten Ausschlusskriterien und die Überwachung mehrerer CO2-basierter Kenngrößen. Für die Nachhaltigkeitsanalyse greifen wir auf die Datengrundlage von ISS ESG zurück.
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Finanzmarktteilnehmer
Stuttgarter Lebensversicherung a.G. (LEI: 5299006CKI1DAKS2QL36)
1. Zusammenfassung
Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. (LEI: 5299006CKI1DAKS2QL36) berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei der vorliegenden Erklärung handelt es sich um die konsolidierte Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren von der Stuttgarter Lebensversicherung a.G.
Diese Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren bezieht sich auf den Bezugszeitraum 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025.
Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. als ein auf Langfristigkeit ausgerichteter Vorsorgeversicherer berücksichtigt Ausschluss- sowie Positivkriterien im Hinblick auf Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung (ESG = Environmental, Social, Governance). Wir sind Mitglied der UN PRI (United Nation Principles for Responsible Investing) und bekennen uns zu den Richtlinien für verantwortungsvolles Investieren. Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne der Offenlegungsverordnung sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Ein historischer Vergleich der Daten – insbesondere der Spalten „Auswirkungen Jahr 2023, 2024 und 2025 – ist grundsätzlich möglich. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Datenbasis sowie Datenabdeckung aufgrund des noch relativ kurzen Beobachtungszeitraums gewisse Schwankungen aufweisen kann. Insgesamt ist im Markt jedoch ein klarer Trend erkennbar: Die Datenabdeckung nimmt zu, und auch die Qualität der verfügbaren Informationen verbessert sich kontinuierlich. Zudem unterscheidet sich die Methodik zur Erstellung der Kennzahlen im Vergleich zum Vorjahr, was die Vergleichbarkeit zusätzlich einschränkt.
Bei dem für uns wichtigen Teil der Indikatoren (Nr. 1-5, sowie Nr. 15 und Nr. 10-11) zeigt sich im Betrachtungszeitraum insgesamt ein gemischtes Bild. Insbesondere die Scope-1- und Scope-2-Emissionen (Nr. 1), der Anteil an Engagements im Bereich fossiler Brennstoffe (Nr. 4) sowie u.a. die Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze (Nr. 10) und der Anteil der Investitionen in Unternehmen, die u.a. gegen UNGC-Grundsätze verstoßen (Nr. 11), haben sich gegenüber dem Vorjahr verbessert bzw. verringert. Bei anderen zentralen Indikatoren wie u.a. der CO2-Fußabdruck (Nr. 2) und bei den gesamten Treibhausgasemissionen (Nr. 1) und bei der Treibhausgasintensität (Nr. 3) ist eine gegenläufige Entwicklung zu beobachten. Weiterhin gibt es keine Verbesserung der Indikatoren Nr. 5 und Nr. 15. Darüber hinaus lässt sich eine positive Entwicklung bei Nr. 9 sowie Nr. 4 der zusätzlichen Indikatoren entnehmen.
Für einige Indikatoren und Assetklassen wie u.a. die alternativen Investments ist die Datenabdeckung zudem derzeit noch begrenzt. Wir arbeiten jedoch kontinuierlich an einer Verbesserung und gehen davon aus, dass die Abdeckung in den kommenden Jahren sukzessive zunehmen wird. Es ist zu beachten, dass mit einer steigenden Datenverfügbarkeit auch eine vermeintliche Verschlechterung einzelner Indikatoren einhergehen kann, da zuvor nicht erfasste negative Einflussfaktoren nun sichtbar werden.
Bei Kapitalanlagen im Rahmen der fondsgebundenen Versicherung bestimmt die Anlagepolitik der externen Fonds die nachhaltige Ausrichtung. Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. hat hierauf keinen direkten Einfluss. In der Berechnung werden trotzdem die Anlagebestände der fondsgebundenen Lebensversicherungen berücksichtigt. Ähnliche Einschränkungen bestehen bei Investitionen in derivative Finanzinstrumente und alternative Anlagen, da die ethischen und klimabezogenen Ausschlusskriterien in diesen Bereichen derzeit weder anwendbar noch verlässlich messbar sind. Aus diesem Grund werden für diese Anlageklassen keine entsprechenden Kennzahlen erhoben. Bei besicherten Anleihen von Finanzinstituten, wie Pfandbriefen, beziehen sich die Ausschlusskriterien auf die Emittenten der Anleihen.
Generell ist es unser Ziel, die Datenabdeckung zu erhöhen und den Anteil nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen im Bestand zu reduzieren. Als Maßnahmen haben wir hierfür Ausschluss- sowie Positivkriterien definiert, welche überwacht und unseren Nachhaltigkeitszielen entsprechend angepasst werden.
Die Spalte für Erläuterungen wird nachfolgend für die Erläuterung der Datenabdeckung der Indikatoren in Bezug auf das gesamte Konzernvermögen genutzt. Eine Abdeckung von 8,93% der Indikatoren für Immobilien (Nr. 17 und Nr.18) bedeutet beispielsweise, dass wir die Daten von 100% des Immobilienbestandes erhalten haben, da der Anteil der Immobilien 8,93% vom Konzernvermögen beträgt.
Auf Grund unserer geringen Anteile an den investierten Unternehmen haben wir keine Mitwirkungspolitik verabschiedet, prüfen jedoch, ob wir uns innerhalb unserer Mitgliedschaft bei den UN PRI einer Engagement-Initiative anschließen. Auch findet die Prüfung für den Beitritt weiterer Initiativen statt.
International anerkannte Standards achten wir explizit in unserer Kapitalanlage durch den Ausschluss von Unternehmen, welche gegen den UN Global Compact verstoßen, wobei wir sowohl Sozial- als auch Umweltkriterien beachten. In unserer Nachhaltigkeitsanalyse greifen wir außerdem auf die Klimaszenariorechnung von dem renommierten Datenanbieter ISS ESG zurück.
2. Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren:
3. Beschreibung der Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Nachhaltigkeit ist zu einem zentralen Thema unserer Zeit geworden und Unternehmen spielen eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist sich Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. ihrer hohen Verantwortung für die Gesellschaft und nachfolgende Generationen bewusst. Um der aktuellen Herausforderung des Klimawandels entgegenzuwirken, hat sich die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. am 30.08.2021 zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2045 eine CO2-neutrale Kapitalanlage zu erreichen. Im Mittelpunkt der Maßnahmen stehen derzeit CO₂-basierte Ausschlusskriterien, die Unternehmen von der Neuanlage ausschließen, deren Umsatzanteil zu mehr als 25 % aus Kohleförderung und -gewinnung stammt.
Die Stuttgarter Versicherungsgruppe verfolgt das Ziel einer CO₂-neutralen Kapitalanlage. Langfristig streben wir CO₂-Neutralität vorwiegend durch Reduktionsmaßnahmen, ergänzt durch Kompensationsmaßnahmen über alle Assetklassen hinweg an. Aufgrund der aktuellen Datenlage konzentrieren wir uns jedoch zunächst auf Unternehmensanleihen und Aktien. Die Emissionen aus Staatsanleihen, Immobilien, Alternativen Anlagen sowie Scope-3-Emissionen werden teilweise erfasst und berichtet, jedoch vorerst nicht in die Zielvorgaben aufgenommen.
Unsere Strategie basiert auf einer schrittweisen Reduktion der CO₂-Emissionen mit klar definierten Zwischenzielen. Diese werden regelmäßig überprüft und berichtet. Der Einbezug von Emissionen aus Staatsanleihen, Immobilien, alternativen Anlagen sowie Scope-3-Emissionen ist zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen.
Unsere CO₂-Reduktionsziele für Aktien und Unternehmensanleihen bis 2045 lauten:
• Bis 2030: Reduktion des relativen CO₂-Fußabdrucks um 50 % gegenüber Januar 2022
• Bis 2035: Weitere Reduktion um 20 % gegenüber Januar 2022
• Bis 2040: Weitere Reduktion um 15 % gegenüber Januar 2022
• Bis 2045: Reduktion der verbleibenden 15 % gegenüber Januar 2022 auf dann insgesamt 0 %
Maßnahmen zur Zielerreichung:
Unsere aktuellen Ausschlusskriterien werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst. Das Portfolio wird kontinuierlich analysiert, um die größten CO₂-Emittenten zu identifizieren. Falls Unternehmen über einen längeren Zeitraum hinweg ihre branchenspezifischen CO₂-Budgets überschreiten oder keine glaubwürdige Reduktionsstrategie haben, erfolgt eine Desinvestition. Unser Ziel ist es, bis spätestens 2040 weltweit aus Kohleinvestitionen (mit einem Umsatzanteil von 5 % oder mehr) auszusteigen. Gleichzeitig wird der Ausbau nachhaltiger Investitionen vorangetrieben.
Rolle der Immobilien:
Die Immobilienkapitalanlagen (direkte und indirekte Bestände) werden derzeit nicht mit einem festen Ziel Pfad oder klar definierten Zwischenzielen in die Dekarbonisierungsstrategie aufgenommen. In künftigen Berichten werden jedoch laufende Messungen, Sanierungsmaßnahmen und langfristige Ziele dokumentiert. Innerhalb der nächsten fünf Jahre soll eine Bewertung der aktuellen Maßnahmen sowie externer Einflussfaktoren erfolgen, um anschließend auf Basis neuer Messungen konkrete Zielpfade abzuleiten. Da eine vollständige CO₂-Neutralität bei Immobilien derzeit nur durch eine Kombination aus Emissionsreduktion und erheblicher Kompensation erreichbar wäre, setzen wir auf eine fundierte, schrittweise Vorgehensweise, ohne vorschnelle Verpflichtungen oder unrealistische Einschränkungen.
Im Jahr 2023 wurde mit dem Nachhaltigkeitsboard ein Komitee implementiert, das eine zentrale Rolle bei der Umsetzung und Überwachung der Nachhaltigkeitsstrategie der Stuttgarter Versicherung spielt. Durch die Einbindung von Führungskräften aus verschiedenen Bereichen des Unternehmens wird sichergestellt, dass eine ganzheitliche Perspektive zur Durchführung und Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie eingenommen wird. Zielsetzung des Nachhaltigkeitsboards ist es u.a. den Fortschritt in Bezug auf die CO2-Reduktion des Unternehmens zu überwachen und zu bewerten, potenzielle Herausforderungen frühzeitig zu erkennen sowie geeignete Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen zu ergreifen.
Auswahl und Gewichtung nachteiliger Nachhaltigkeitsfaktoren
Die Auswahl und Gewichtung der nachteiligen Nachhaltigkeitsfaktoren für die Stuttgarter Versicherungsgruppe steht im Einklang mit unserer Nachhaltigkeitsstrategie. Insbesondere werden Treibhausgase (THG) und soziale Aspekte priorisiert, um dem Grundsatz "Wir schützen Menschen" gerecht zu werden. Im Rahmen unserer Nachhaltigkeitsstrategie berücksichtigen wir Treibhausgase (Scope 1 und 2) als eine der Hauptursachen für den Klimawandel. Daher sind sie als ein zentraler nachteiliger Nachhaltigkeitsfaktor identifiziert und entsprechend gewichtet (Indikator Nr. 1 bis 5). Mit dem zusätzlichen Indikator Nr. 4 für Unternehmen, möchten wir unseren Anteil an Unternehmen ohne Initiative zur CO2-Reduktion überwachen und mittelfristig reduzieren. Durch die Messung und gezielte Reduzierung der THG-Emissionen in allen Unternehmensbereichen tragen wir aktiv zur Bekämpfung des Klimawandels bei und unterstützen die globalen Klimaziele.
Darüber hinaus werden auch soziale Aspekte der nachteiligen Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Der Grundsatz "Wir schützen Menschen" steht im Mittelpunkt unseres Handelns. Wir berücksichtigen Indikatoren, die die Menschen direkt betreffen, wie beispielsweise Arbeitsbedingungen, Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit (Indikatoren Nr. 10 und 11). Auch hier möchten wir durch die Messung des zusätzlichen Indikators Nr. 9 unseren Anteil an Unternehmen ohne Menschenrechtspolitik messen und mittelfristig reduzieren. Die Festlegung der für uns wichtigsten Nachhaltigkeitsindikatoren erfolgte durch ein internes Expertengremium am 13.02.2023.
Grundsätzlich richten wir alle unsere Kapitalanlagen auf unsere Nachhaltigkeitsstrategie aus. Eine mögliche Fehlermarge beruht darauf, dass aufgrund unzureichender Daten oder fehlender methodischen Grundlagen noch nicht alle Assetklassen in unsere Nachhaltigkeitsstrategie integrierbar sind. So sind zum Beispiel die Auswirkung von Investitionen von Staatsanleihen auf das Klima bislang nicht einheitlich definiert oder für Immobilieninvestments soziale Kriterien schwer messbar. Nichtsdestotrotz sehen wir die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale im Wesentlichen als erfüllt an. Wir legen Wert darauf, die Beschränkungen in Bezug auf die angewandten Methoden und die verwendeten Datenquellen bei der Darstellung der ökologischen oder sozialen Merkmale angemessen zu berücksichtigen und transparent zu kommunizieren.
Bei der Überwachung und Auswertung von Nachhaltigkeitsdaten greifen wir auf die breite Datenbasis von ISS ESG zurück. Für Anlagen wie Immobilien, Fonds oder alternative Investments ist die Datenverfügbarkeit noch sehr gering. Gleichwohl arbeiten wir hier konstant daran, die Abdeckung und Datenqualität zu erhöhen. Alle Auswertungen werden von uns stichprobenartig auf Plausibilität überprüft.
4. Mitwirkungspolitik
Das Investitionsvolumen in Aktien von börsennotierten Unternehmen stellt weniger als 10% unseres gesamten Kapitalanlagebestands dar. Darüber hinaus halten wir diese Anlagen größtenteils nicht direkt, sondern über Vermögensverwalter. Daher nehmen wir in Bezug auf börsennotierte Unternehmen keine direkte Beteiligung vor.
Die Anteile, die wir direkt an börsennotierten Unternehmen halten, sind im Verhältnis zur Marktkapitalisierung dieser Unternehmen so gering, dass wir dort keinen maßgeblichen Einfluss ausüben können. Die Ausarbeitung einer Mitwirkungspolitik ist daher für uns nicht erforderlich. Im Rahmen unserer Mitgliedschaft bei den UN PRIs prüfen wir regelmäßig, ob wir uns einer dortigen Investoreninitiative anschließen.
5. Bezugnahme auf international anerkannte Standards
Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. hat seit 2023 eine bedeutende Verpflichtung zur Förderung von nachhaltigem und verantwortungsvollem Handeln übernommen. Sie ist seit Jahresbeginn offizielles Mitglied der UN Principles for Responsible Investment (UN PRI). Bei der UN PRI handelt es sich um eine unabhängige, globale Investoreninitiative der Vereinten Nationen. Ziel der Initiative ist es, Grundsätze für verantwortungsbewusstes Kapitalanlagemanagement zu implementieren und weiterzuentwickeln. Als Teil der UN PRI bekennen wir uns dazu, Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) in unsere Investitionsentscheidungen zu integrieren.
Darüber hinaus unterstützen wir den UN Global Compact. Dies ist eine Initiative der Vereinten Nationen, die Unternehmen dazu ermutigt, zehn universelle Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung zu fördern und umzusetzen.
Die Einhaltung des UN PRI und die Unterstützung des UN Global Compact sind zudem in unseren Ausschlusskriterien verankert. Diese Kriterien dienen als Leitlinien für die Auswahl von Unternehmen und Anlagen, mit denen wir zusammenarbeiten und in die wir investieren. Unternehmen, die gegen die Prinzipien des UN PRI oder des UN Global Compact verstoßen oder in Bereichen wie Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverschmutzung negativ auffallen, werden ausgeschlossen.
Wir berücksichtigen in unserer Nachhaltigkeitsanalyse außerdem über das Climate Impact Analyse Tool von ISS ESG unter anderem das Sustainable Development Szenario (SDS) der internationalen Energieagentur, um unser Portfolio innerhalb des 1,5°C Ziels des Paris Klimaabkommens und innerhalb der Vorgaben der Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen zu messen.
6. Historischer Vergleich
Im Jahr 2023 wurde erstmals über die nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen für den Berichtszeitraum 2022 berichtet. Die bisherigen Berichtsjahre unterscheiden sich hinsichtlich Datengrundlage, Methodik und betrachtetem Anlageuniversum. Insbesondere wurden der Umfang der einbezogenen Kapitalanlagen sowie die zugrunde liegenden Bewertungsansätze im Zeitverlauf angepasst. Dadurch ist die Vergleichbarkeit der ausgewiesenen Kennzahlen zwischen den Berichtsjahren nur eingeschränkt möglich.
Für die aktuelle Berichtsperiode basiert die Auswertung auf den Marktwerten der Kapitalanlagen der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. Die Ermittlung der Kennzahlen erfolgt auf Grundlage der verfügbaren Daten des beauftragten ESG-Datenanbieters ISS ESG. Dadurch bestehen weiterhin Unterschiede im Datenumfang und in der Datenabdeckung einzelner Indikatoren im Vergleich zu den Vorjahren.
Für bestimmte illiquide bzw. alternative Anlagen liegt derzeit keine hinreichend belastbare und konsistente Datengrundlage für eine sachgerechte PAI-Quantifizierung vor. Vor diesem Hintergrund erfolgt in der aktuellen Berichtsperiode keine weitergehende separate Berücksichtigung solcher Daten auf Basis nicht hinreichend belastbarer Ersatzannahmen. Die Aussagekraft des historischen Vergleichs ist daher insbesondere bei Veränderungen im Anlageuniversum und in der Datenverfügbarkeit eingeschränkt.
Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Die Leitlinien der Stuttgarter, die die Vermeidung von Interessenkonflikten im Vertrieb regeln, behandeln etwaige Nachhaltigkeitspräferenzen der Versicherungsnehmer vergütungsneutral. Das heisst, die Auswahl und die Vermittlung eines den jeweils geäußerten Präferenzen entsprechenden Versicherungsanlageprodukts beeinflusst die Ausgestaltung der Vergütung der Vermittler nicht. Somit werden die Interessen von Versicherungsnehmern, auch bezogen auf deren geäußerte Nachhaltigkeitspräferenzen, nicht nachteilig berührt.
Das Vergütungssystem der Stuttgarter für die Mitarbeitenden des Innendienstes, für die Führungskräfte und für den Vorstand trägt dem Risikoprofil des Unternehmens angemessen Rechnung. Es ist so strukturiert, dass es auf den langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg ausgerichtet ist. Es werden keine Anreize für ein risikogeneigtes Handeln geschaffen. Dies gilt für sämtliche Risikokategorien, somit auch für Nachhaltigkeitsrisiken. Mitarbeitende erhalten zum überwiegenden Teil eine Vergütung entsprechend des Tarifvertrags für die private Versicherungswirtschaft. Diese Festvergütung verhindert per se den Aufbau von Risiken. Aber auch bei Mitarbeitenden, die eine übertarifliche Vergütung erhalten, bei Führungskräften und beim Vorstand werden keine finanziellen Anreize für das Eingehen von unangemessenen Nachhaltigkeitsrisiken gesetzt. Durch das über alle Ebenen angemessene Verhältnis von fixer und variabler Vergütung wird eine übermäßige Abhängigkeit von der variablen Vergütung vermieden. Die variable Vergütung im Innendienst ist zudem für Mitarbeitende und Führungskräfte an das Erreichen quantitativer und qualitativer Ziele geknüpft. Dies gilt ebenso für den Vorstand. Die einzelnen Ziele werden so gestaltet, dass sowohl finanzielle als auch nichtfinanzielle Kriterien herangezogen werden. Die zu vereinbarenden Ziele begünstigen unter Berücksichtigung der jeweiligen unternehmensindividuellen Risikotoleranzschwellen keine übermäßige Risikobereitschaft, auch im Hinblick auf Nachhaltigkeitsrisiken.
Archiv Informationen zur Nachhaltigkeit nach Artikel 12 Offenlegungsverordnung
Stand Dezember 2021
Informationen zur Nachhaltigkeit: Archiv für die Texte nach Artikel 3, 5, und 10 nach der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung)
Stand Juni 2022
Informationen zur Nachhaltigkeit: Archiv für die Texte nach Artikel 3, 5, und 10 nach der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung)
Stand Juni 2023
Informationen zur Nachhaltigkeit: Archiv für die Texte nach Artikel 3 und 5 nach der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung)
Stand Februar 2024
Informationen zur Nachhaltigkeit: Archiv für die Texte nach Artikel 3 und 5 nach der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung)
Stand Juli 2024
Informationen zur Nachhaltigkeit: Archiv für die Texte nach Artikel 3, 5, und 10 nach der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung)
Stand September 2024
Stand Januar 2025
Stand Juni 2025
Weitere Informationen
Wir sind Mitglied der UN PRI