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Mit der Zahnzusatzversicherung smile! haben Sie gut lächeln.

Mit einem Lächeln das Eis brechen, herzhaft lachen oder ein gutes Essen genießen: Gesunde und schöne Zähne bedeuten Lebensqualität. Mit der Stuttgarter Zahnzusatzversicherung smile! sichern Sie sich Top-Leistungen zu einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis.

Eine Zahnzusatzversicherung füllt finanzielle Lücken – für gesunde und schöne Zähne.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen für Zahnbehandlung und Zahnersatz nur die medizinische Grundversorgung. Doch gerade beim Zahnersatz ist die Auswahl an Varianten und Materialien groß. Genauso wie die Qualitätsunterschiede – und die Preise. Ihr Eigenanteil kann schnell mehrere Tausend Euro betragen. Das muss nicht sein: Smile! übernimmt, je nach Zahnersatz, diese Kosten für Sie bis zu 100 %.

Ihre Vorteile mit smile! ZahnKomfort und smile! ZahnPremium

  • Hochwertige Zahnversorgung

    Von Zahnerhalt bis Zahnersatz: Mit smile! können Sie sich erstklassige Zahnbehandlungen leisten. Die Stuttgarter erstattet Ihnen bis zu 100 % Ihrer Kosten.

  • Sofortschutz ohne Wartezeiten

    Ihr Versicherungsschutz gilt ab dem ersten Tag. Das heißt: Sie haben ab Vertragsabschluss Anspruch auf die vereinbarten Leistungen – ohne Wartezeiten.¹

  • Premium- oder Komfort-Paket

    Sie wählen aus 2 starken Paketen mit vielen Vorteilen, z. B. mit 100 % Kostenübernahme für Inlays und Prophylaxe sowie einem Unfall-Schmerzensgeld.²

  • Starke Leistungen für Kinder

    Bis zum vollendeten 22. Lebensjahr ist auch die kieferorthopädische Behandlung versichert.

  • NEU Online berechnen

    Einfach und schnell zu Ihrer Zahnzusatzversicherung. Jederzeit online berechnen und noch heute abschließen.

¹ Bitte beachten Sie die Leistungsbegrenzung innerhalb der ersten 4 Kalenderjahre.

² Kostenübernahme für Prophylaxe im Paket ZahnKomfort bis zu 160 Euro je Kalenderjahr. Unfall-Schmerzensgeld, wenn Zahnersatz oder Kieferorthopädie notwendig sind.

Die drei starken und verlässlichen Lösungen im Überblick.

Rechtlicher Hinweis: Es handelt sich um eine Werbemitteilung. Bei den Beschreibungen handelt es sich um verkürzte, unverbindliche Darstellungen. Maßgeblich sind ausschließlich die Tarifbestimmungen und die Versicherungsbedingungen. Wir gehen davon aus, dass es sich bei der GrüneRente um ein Produkt nach Artikel 8 der EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor handelt. Diese Einstufung erfolgt jedoch unter Vorbehalt, da derzeit noch konkretisierende gesetzliche Vorgaben fehlen.

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