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Reform der Altersvorsorge: gute Nachrichten – auch für unsere Riester-Kunden

Die staatlich geförderte private Altersvorsorge wird grundlegend reformiert. Die Änderungen treten am 1.1.2027 mit dem Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) in Kraft: eine neue Fördersystematik, neue Vorsorgeprodukte und Zugang für mehr Menschen, die die staatlichen Förderungen in Zukunft nutzen können. Wenn Sie bereits einen Riester-Vertrag haben, möchten Sie natürlich wissen, was die Reform für Sie und Ihre Vorsorge bedeutet. Auf dieser Seite beantworten wir Ihre Fragen und geben Ihnen einen Ausblick auf die neue staatlich geförderte Altersvorsorge ab 2027.
 


 

Was Sie als Riester-Sparer jetzt sofort wissen möchten


Wird die Riester-Rente abgeschafft?

Ab 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Stattdessen wird es neue Produkte zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge geben. Aber keine Sorge: Bereits bestehende Riester-Verträge laufen weiter – zu denselben Bedingungen, mit denselben staatlichen Zulagen und demselben gesetzlichen Schutz wie bisher. Der Gesetzgeber nennt das „Bestandsschutz“. Das bedeutet: Niemand kann Ihren Vertrag verändern, kürzen oder kündigen außer Sie selbst.

Was ändert sich jetzt für mich als Riester-Sparer?

Für Ihren bestehenden Vertrag: erst einmal nichts. Ihr bestehender Riester-Vertrag läuft unverändert weiter. Und zwar genauso wie bisher mit dem bekannten Anspruch auf Zulagen und Förderungen. Ab 2027 haben Sie die Möglichkeit, in die neue staatlich geförderte Altersvorsorge zu wechseln. Aber das ist ein „Kann“ und kein „Muss“.

Was genau muss ich als Riester-Sparer jetzt tun?

Zum aktuellen Zeitpunkt müssen Sie nichts tun. Ihr Riester-Vertrag läuft automatisch weiter – genau wie bisher. Denn das neue Gesetz schützt Ihren Bestandsvertrag ausdrücklich. Sie können in aller Ruhe abwarten, bis die neuen Produkte verfügbar sind, sich ausführlich beraten lassen – und dann entscheiden, ob Sie wechseln möchten. Fristen gibt es keine. Selbst ein Wechsel in einigen Jahren ist problemlos möglich.

Habe ich als Riester-Sparer durch das neue Gesetz Nachteile?

Nein, die Reform hat für Sie keine negativen Auswirkungen. Ihre Zulagen werden nicht gekürzt. Ihre Garantien bleiben bestehen. Die Vertragsbedingungen ändern sich nicht. Für viele Riester-Sparer wird es sich aber lohnen, in die neue staatlich geförderte Altersvorsorge zu wechseln. Deshalb empfehlen wir Ihnen, Ihren aktuellen Riester-Vertrag und Ihre Förderansprüche Anfang 2027 gemeinsam mit Ihrem unabhängigen Vermittler zu überprüfen.

Sollte ich meinen Riester-Vertrag jetzt kündigen?

Nein, eine Kündigung ist in der Regel die schlechteste Wahl. Denn der Staat fördert Ihren Vermögensaufbau mit Riester gerade deshalb, weil Sie damit etwas für Ihre Altersvorsorge tun. Bei einer Kündigung entfällt der Anspruch auf Förderung. Das hätte für Sie Folgen: Sie müssten alle erhaltenen staatlichen Zulagen und gewährten Steuervorteile zurückzahlen. Wenn Sie Ihren Riester-Vertrag trotzdem nicht fortführen möchten, berät Ihr unabhängiger Vermittler Sie gern zu Alternativen und Möglichkeiten, Ihre Förderungen zu sichern. 


 

Was rund um einen möglichen Wechsel in die neue geförderte Altersvorsorge wissenswert ist


Kann ich in die neue staatlich geförderte Altersvorsorge wechseln?

Ja, und zwar jederzeit ab dem 1.1.2027. Ohne Frist und ohne Ihre bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Jeder Riester-Sparer hat das Recht, in das neue Fördersystem zu wechseln. Dieses Recht ist gesetzlich verankert und gilt ohne zeitliche Begrenzung. 
Was Sie jedoch wissen sollten: Ein Wechsel in das neue Fördersystem ist unwiderruflich. Es gibt keinen Weg zurück in die alte Riester-Förderung. Lassen Sie sich deshalb in Ruhe und im Detail von Ihrem unabhängigen Vermittler zu Ihren Optionen und Vorteilen beraten.

Kann der Wechsel in die neue geförderte Altersvorsorge Nachteile für mich haben?

Das hängt vor allem von Ihrer Lebenssituation und Ihrem vorhandenen Vertrag ab. Daher sollte ein Wechsel immer individuell geprüft werden. Die neue Förderung ist in den meisten Fällen lohnenswert. Welche möglichen Vorteile bei Ihnen greifen und welche Entscheidung für Sie die richtige ist, besprechen Sie am besten mit Ihrem unabhängigen Versicherungsvermittler.  

 

Hier erfahren Sie mehr über die neue staatlich geförderte private Altersvorsorge

 

Warum wird die staatlich geförderte Altersvorsorge eigentlich reformiert?

Seit die Riester-Rente 2002 eingeführt wurde, hat sich der Kapitalmarkt verändert. Deshalb hat der Gesetzgeber entschieden, die staatlich geförderte private Altersvorsorge zu reformieren und fit für die Zukunft zu machen. Ab 1.1.2027 ist sie:

  • Einfacher: Die Zulagenförderung richtet sich nach dem eingezahlten Beitrag. Die komplizierte Berechnung des Mindestbeitrags auf Grundlage des Vorjahreseinkommens entfällt.
  • Chancenorientierter: Zum ersten Mal überhaupt werden Produkte ohne Kapitalgarantie staatlich gefördert. Das ermöglicht attraktive Renditechancen am Kapitalmarkt.
  • Zugänglicher: Das neue Fördersystem erreicht deutlich mehr Menschen als das bisherige Riester-Modell. Auch Selbständige können sich zum Beispiel zukünftig staatliche Zulagen sichern.

 

Welche Produkte wird es ab 2027 statt der Riester-Rente geben?


Das Garantieprodukt: für alle, die sich weiterhin Garantien wünschen
Der Anbieter garantiert Ihnen, dass zu Beginn der Rentenphase ein bestimmter Anteil Ihrer eingezahlten Beiträge (80% bzw. 100%, einschließlich der staatlichen Zulagen) zur Verfügung steht. 

Das Altersvorsorgedepot: für alle, die die Chancen des Kapitalmarkts nutzen wollen
Über das Altersvorsorgedepot wird derzeit am meisten gesprochen und geschrieben. Denn so etwas gab es vorher noch nie: ein Produkt ohne Beitragsgarantie, das (trotzdem) vom Staat gefördert wird. Ihr Geld wird in Fonds und ähnlichen Anlageformen investiert, die Sie selbst zusammenstellen können. Durch die Investition am Kapitalmarkt profitieren Sie von besseren Rendite- und Wachstumschancen für Ihre Altersvorsorge. 

Das Standarddepot: für alle, die es vor allem einfach und günstig wollen
Das Standarddepot ist eine vereinfachte Form des Altersvorsorgedepots. Der Gesetzgeber hat dafür sehr klare Vorgaben gemacht. Sie als Kunde haben nur noch sehr begrenzte Entscheidungsmöglichkeiten.
 

Wie wird Ihr Geld im Rentenalter ausgezahlt?

Auch hier gibt es eine Neuerung gegenüber der Riester-Rente: Ab 2027 gibt es 2 Möglichkeiten, Ihre staatlich geförderte Altersvorsorge auszahlen zu lassen.

  • Die lebenslange Rente: Ihr Vorsorgeguthaben wird als monatliche Rente bis ans Lebensende ausgezahlt. Das gibt Ihnen Planungssicherheit – egal, wie lange Sie leben. 
  • Der Auszahlungsplan: Ihr Vorsorgeguthaben wird über einen festgelegten Zeitraum (mindestens bis zum 85. Lebensjahr) in monatlichen Raten ausgezahlt.
     

Was ändert sich durch die Reform nicht?

Egal ob Sie Ihren Riester-Vertrag behalten oder in das neue System wechseln wollen: Die folgenden Punkte bleiben von der Reform grundsätzlich unberührt.

  • Ihr Geld ist vor Pfändung und bei Grundsicherung geschützt. 
  • Ihre Förderung läuft weiter, auch wenn Sie arbeitslos werden. 
  • Auszahlungen aus der staatlich geförderten Altersvorsorge sind sozialabgabenfrei.
  • Das angesparte Kapital ist vor Rentenbeginn vererbbar. 
  • Den Vertrag ruhend stellen ist jederzeit und kostenfrei möglich. 
  • Der Steuerbonus für die geförderte Altersvorsorge wird unabhängig von sonstigen Vorsorgeaufwendungen gewährt.

Für Riester-Sparer


 

Was Sie als Riester-Sparer jetzt sofort wissen möchten


Wird die Riester-Rente abgeschafft?

Ab 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Stattdessen wird es neue Produkte zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge geben. Aber keine Sorge: Bereits bestehende Riester-Verträge laufen weiter – zu denselben Bedingungen, mit denselben staatlichen Zulagen und demselben gesetzlichen Schutz wie bisher. Der Gesetzgeber nennt das „Bestandsschutz“. Das bedeutet: Niemand kann Ihren Vertrag verändern, kürzen oder kündigen außer Sie selbst.

Was ändert sich jetzt für mich als Riester-Sparer?

Für Ihren bestehenden Vertrag: erst einmal nichts. Ihr bestehender Riester-Vertrag läuft unverändert weiter. Und zwar genauso wie bisher mit dem bekannten Anspruch auf Zulagen und Förderungen. Ab 2027 haben Sie die Möglichkeit, in die neue staatlich geförderte Altersvorsorge zu wechseln. Aber das ist ein „Kann“ und kein „Muss“.

Was genau muss ich als Riester-Sparer jetzt tun?

Zum aktuellen Zeitpunkt müssen Sie nichts tun. Ihr Riester-Vertrag läuft automatisch weiter – genau wie bisher. Denn das neue Gesetz schützt Ihren Bestandsvertrag ausdrücklich. Sie können in aller Ruhe abwarten, bis die neuen Produkte verfügbar sind, sich ausführlich beraten lassen – und dann entscheiden, ob Sie wechseln möchten. Fristen gibt es keine. Selbst ein Wechsel in einigen Jahren ist problemlos möglich.

Habe ich als Riester-Sparer durch das neue Gesetz Nachteile?

Nein, die Reform hat für Sie keine negativen Auswirkungen. Ihre Zulagen werden nicht gekürzt. Ihre Garantien bleiben bestehen. Die Vertragsbedingungen ändern sich nicht. Für viele Riester-Sparer wird es sich aber lohnen, in die neue staatlich geförderte Altersvorsorge zu wechseln. Deshalb empfehlen wir Ihnen, Ihren aktuellen Riester-Vertrag und Ihre Förderansprüche Anfang 2027 gemeinsam mit Ihrem unabhängigen Vermittler zu überprüfen.

Sollte ich meinen Riester-Vertrag jetzt kündigen?

Nein, eine Kündigung ist in der Regel die schlechteste Wahl. Denn der Staat fördert Ihren Vermögensaufbau mit Riester gerade deshalb, weil Sie damit etwas für Ihre Altersvorsorge tun. Bei einer Kündigung entfällt der Anspruch auf Förderung. Das hätte für Sie Folgen: Sie müssten alle erhaltenen staatlichen Zulagen und gewährten Steuervorteile zurückzahlen. Wenn Sie Ihren Riester-Vertrag trotzdem nicht fortführen möchten, berät Ihr unabhängiger Vermittler Sie gern zu Alternativen und Möglichkeiten, Ihre Förderungen zu sichern. 

Wechsel in die neue Förderung 


 

Was rund um einen möglichen Wechsel in die neue geförderte Altersvorsorge wissenswert ist


Kann ich in die neue staatlich geförderte Altersvorsorge wechseln?

Ja, und zwar jederzeit ab dem 1.1.2027. Ohne Frist und ohne Ihre bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Jeder Riester-Sparer hat das Recht, in das neue Fördersystem zu wechseln. Dieses Recht ist gesetzlich verankert und gilt ohne zeitliche Begrenzung. 
Was Sie jedoch wissen sollten: Ein Wechsel in das neue Fördersystem ist unwiderruflich. Es gibt keinen Weg zurück in die alte Riester-Förderung. Lassen Sie sich deshalb in Ruhe und im Detail von Ihrem unabhängigen Vermittler zu Ihren Optionen und Vorteilen beraten.

Kann der Wechsel in die neue geförderte Altersvorsorge Nachteile für mich haben?

Das hängt vor allem von Ihrer Lebenssituation und Ihrem vorhandenen Vertrag ab. Daher sollte ein Wechsel immer individuell geprüft werden. Die neue Förderung ist in den meisten Fällen lohnenswert. Welche möglichen Vorteile bei Ihnen greifen und welche Entscheidung für Sie die richtige ist, besprechen Sie am besten mit Ihrem unabhängigen Versicherungsvermittler.  

Infos und Hintergründe zur Reform

 

Hier erfahren Sie mehr über die neue staatlich geförderte private Altersvorsorge

 

Warum wird die staatlich geförderte Altersvorsorge eigentlich reformiert?

Seit die Riester-Rente 2002 eingeführt wurde, hat sich der Kapitalmarkt verändert. Deshalb hat der Gesetzgeber entschieden, die staatlich geförderte private Altersvorsorge zu reformieren und fit für die Zukunft zu machen. Ab 1.1.2027 ist sie:

  • Einfacher: Die Zulagenförderung richtet sich nach dem eingezahlten Beitrag. Die komplizierte Berechnung des Mindestbeitrags auf Grundlage des Vorjahreseinkommens entfällt.
  • Chancenorientierter: Zum ersten Mal überhaupt werden Produkte ohne Kapitalgarantie staatlich gefördert. Das ermöglicht attraktive Renditechancen am Kapitalmarkt.
  • Zugänglicher: Das neue Fördersystem erreicht deutlich mehr Menschen als das bisherige Riester-Modell. Auch Selbständige können sich zum Beispiel zukünftig staatliche Zulagen sichern.

 

Welche Produkte wird es ab 2027 statt der Riester-Rente geben?


Das Garantieprodukt: für alle, die sich weiterhin Garantien wünschen
Der Anbieter garantiert Ihnen, dass zu Beginn der Rentenphase ein bestimmter Anteil Ihrer eingezahlten Beiträge (80% bzw. 100%, einschließlich der staatlichen Zulagen) zur Verfügung steht. 

Das Altersvorsorgedepot: für alle, die die Chancen des Kapitalmarkts nutzen wollen
Über das Altersvorsorgedepot wird derzeit am meisten gesprochen und geschrieben. Denn so etwas gab es vorher noch nie: ein Produkt ohne Beitragsgarantie, das (trotzdem) vom Staat gefördert wird. Ihr Geld wird in Fonds und ähnlichen Anlageformen investiert, die Sie selbst zusammenstellen können. Durch die Investition am Kapitalmarkt profitieren Sie von besseren Rendite- und Wachstumschancen für Ihre Altersvorsorge. 

Das Standarddepot: für alle, die es vor allem einfach und günstig wollen
Das Standarddepot ist eine vereinfachte Form des Altersvorsorgedepots. Der Gesetzgeber hat dafür sehr klare Vorgaben gemacht. Sie als Kunde haben nur noch sehr begrenzte Entscheidungsmöglichkeiten.
 

Wie wird Ihr Geld im Rentenalter ausgezahlt?

Auch hier gibt es eine Neuerung gegenüber der Riester-Rente: Ab 2027 gibt es 2 Möglichkeiten, Ihre staatlich geförderte Altersvorsorge auszahlen zu lassen.

  • Die lebenslange Rente: Ihr Vorsorgeguthaben wird als monatliche Rente bis ans Lebensende ausgezahlt. Das gibt Ihnen Planungssicherheit – egal, wie lange Sie leben. 
  • Der Auszahlungsplan: Ihr Vorsorgeguthaben wird über einen festgelegten Zeitraum (mindestens bis zum 85. Lebensjahr) in monatlichen Raten ausgezahlt.
     

Was ändert sich durch die Reform nicht?

Egal ob Sie Ihren Riester-Vertrag behalten oder in das neue System wechseln wollen: Die folgenden Punkte bleiben von der Reform grundsätzlich unberührt.

  • Ihr Geld ist vor Pfändung und bei Grundsicherung geschützt. 
  • Ihre Förderung läuft weiter, auch wenn Sie arbeitslos werden. 
  • Auszahlungen aus der staatlich geförderten Altersvorsorge sind sozialabgabenfrei.
  • Das angesparte Kapital ist vor Rentenbeginn vererbbar. 
  • Den Vertrag ruhend stellen ist jederzeit und kostenfrei möglich. 
  • Der Steuerbonus für die geförderte Altersvorsorge wird unabhängig von sonstigen Vorsorgeaufwendungen gewährt.

Was Sie jetzt tun können?

Warten Sie die weitere Entwicklung ab und wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Vermittler – in den meisten Fällen ist eine umfassende und individuelle Beratung sinnvoll.