Bild

Pressemitteilung

16. Februar 2017

Neue Berufsunfähigkeitsversicherung der Stuttgarter zahlt schon bei Arbeitsunfähigkeit

  • Bei längerer Arbeitsunfähigkeit genügt ein ärztliches Attest
  • Die Stuttgarter prüft Leistungsantrag innerhalb von 10 Arbeitstagen

Stuttgart, 16. Februar 2017 – Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. hat zum Jahresbeginn die Berufsunfähigkeitsversicherung BU PLUS premium vorgestellt. Die Besonderheit: Der Kunde erhält bereits bei längerer Arbeitsunfähigkeit eine Rentenzahlung. Klaus-Peter Klapper, Leiter Produkt- und Vertriebsmarketing, erläutert: „Wenn man wegen einer Krankheit oder eines Unfalls längere Zeit nicht mehr arbeiten kann, ist man nicht immer gleich berufsunfähig. Der Vorteil unserer BU PLUS premium liegt darin, dass sie auch in diesen Fällen hilft, die Einkommenslücke zu schließen.“ Denn bereits bei längerer Krankheit reichen die gesetzlichen Leistungen nicht aus. Die neue Berufsunfähigkeitsversicherung der Stuttgarter richtet sich vor allem an gut verdienende Arbeitnehmer.

Kunden reichen bei Arbeitsunfähigkeit lediglich ein ärztliches Attest ein, um ihre Rentenzahlung zu beantragen. Die Stuttgarter prüft innerhalb von 10 Arbeitstagen, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Gleichzeitig untersuchen die Experten des Versicherers, ob auch eine Berufsunfähigkeit vorliegen könnte. „Wir informieren unseren Kunden schnell und verlässlich, damit er in diesem Fall rechtzeitig einen Antrag auf die Berufsunfähigkeitsrente stellen kann“, erklärt Klaus-Peter Klapper. So verlieren Kunden keine wertvolle Zeit.

Die Stuttgarter BU PLUS premium leistet bei Arbeitsunfähigkeit, bei Berufsunfähigkeit, bei einem Tätigkeitsverbot wegen Infektionsgefahr sowie bei Pflegebedürftigkeit.

Arbeitsunfähigkeit
Die Stuttgarter zahlt die vereinbarte Rente schon bei Arbeitsunfähigkeit ab sechs Monaten. Und das rückwirkend vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit und bis zu 18 Monate. Ob Berufsunfähigkeit vorliegt, spielt für diese Zahlung keine Rolle. Der Kunde muss diese Leistung nicht zurückzahlen.

Berufsunfähigkeit
Wenn der Versicherte aufgrund von Krankheit oder Unfall seinen Beruf nicht mehr wie gewohnt ausüben kann, zahlt ihm Die Stuttgarter eine gleichbleibende monatliche Berufsunfähigkeitsrente.

Tätigkeitsverbot wegen Infektionsgefahr
Wenn der Kunde durch eine gesetzliche Vorschrift oder eine behördliche Verfügung seine Tätigkeit wegen Infektionsgefahr nicht mehr ausüben kann, zahlt Die Stuttgarter die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente.

Pflegebedürftigkeit
Auch wenn der Versicherte zum Pflegefall wird, erhält er die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente.

 

Pressemitteilung als PDF

Download

Über Die Stuttgarter:

Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. ist als Muttergesellschaft der Stuttgarter Versicherungsgruppe in Form eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) allein den Interessen ihrer Versicherten verpflichtet. Der Schwerpunkt des Unternehmens liegt auf modernen Vorsorgelösungen in der Lebens- und Rentenversicherung sowie in der Unfallversicherung. Relevante Kennzahlen bestätigen seit vielen Jahren die Solidität des Unternehmens.

Ihr Ansprechpartner

Stuttgarter Pressebüro

Stuttgarter Lebensversicherung a.G.
Rotebühlstr. 120
70135 Stuttgart

Tel: 0711 / 665 – 1471
Fax: 0711 / 665 – 1516