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Die Stuttgarter Unfallversicherung. Der verlässliche Unfallschutz.

Rein statistisch gesehen ereignet sich in Deutschland fast alle vier Sekunden ein Unfall. Gerade in der Freizeit, im Haushalt, im Urlaub oder beim Sport ist das Unfallrisiko besonders hoch. Das kann neben den gesundheitlichen auch finanzielle Folgen haben, die durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht abgedeckt sind. Für diesen Fall sollten Sie privat vorsorgen.

Gesetzlich versichert ist nicht gleich ausreichend geschützt.

Die gesetzliche Unfallversicherung springt für Sie nur ein, wenn bei der Arbeit oder in der Schule bzw. auf dem Hin- oder Rückweg etwas passiert – und das nur unzureichend. Aber alles, was Ihnen in der Freizeit oder im Haushalt zustößt, ist nicht abgesichert. Das sind deutschlandweit etwa 76%¹ aller Unfälle.

¹Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz, Stand 2014.

Ihre Vorteile mit der Unfallversicherung

  • Hohe Sicherheit
    Von einer Invaliditätsleistung bis zu einem Unfall-Krankenhaustagegeld sind Sie umfassend finanziell abgesichert.
  • Mehr Leistung
    Dank verbesserter Gliedertaxe und möglicher Progression 1000 erhalten Sie noch höhere Leistungen.
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Unfallversicherung für Personen ab
50 PLUS

Für Menschen ab 50 ist ein Unfall besonders gefährlich, weil die Genesung oft länger dauert. Um die finanziellen Folgen sollten Sie sich nicht auch sorgen müssen.

Ihre Vorteile

  • Einmalzahlung bei Oberschenkelhalsbruch
    Ein unfallbedingter Oberschenkelhalsbruch ist grundsätzlich versichert. Zusätzlich können krankheitsbedingte Oberschenkelhalsbrüche ebenfalls abgesichert werden.


  • Ambulante Hilfeleistungen
    In Kooperation mit dem Malteser Hilfsdienst erhalten Sie zuhause bei den Besorgungen des alltäglichen Lebens Hilfe, z. B. Menüservice und Haushaltsunterstützung.

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Unfallversicherung für Beruf und Freizeit

Alle Unfälle, die in der Freizeit, im Haushalt, im Urlaub oder beim Sport passieren, sind gesetzlich nicht abgesichert. Für diesen Fall sollten Sie privat vorsorgen.

Ihre Vorteile

  • Einmalzahlung bei bestimmten Krebserkrankungen
    Sie erhalten eine Einmalzahlung, wenn Sie während der Vertragslaufzeit erstmalig an Brust-, Gebärmutterhals- oder Eierstockkrebs oder Prostata- oder Hodenkrebs erkranken – ohne Gesundheitsprüfung bei Antragstellung.


  • Einmalzahlung bei bestimmten Organschäden
    Sie erhalten eine Einmalzahlung, wenn Sie an Hirn, Herz, Nieren, Lunge oder Leber während der Vertragslaufzeit erstmalig erkranken – ohne Gesundheitsprüfung bei Antragstellung.

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Kinder-Unfallversicherung

Gerade bei Kindern ist das Unfallrisiko besonders hoch, da sie Gefahren oft nicht richtig einschätzen. Für diesen Fall sollten Sie privat vorsorgen.

Ihre Vorteile

  • Soforthilfe bei Krebserkrankungen
    Die Stuttgarter leistet bei erstmaliger Krebserkrankung bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes eine Soforthilfe.


  • Nichts verpassen dank Schulausfallgeld
    Wenn Ihr Kind infolge eines Unfalls nicht am Schulunterricht teilnehmen kann, zahlt Die Stuttgarter ab dem 10. Tag eine tägliche Leistung, z.B. für Nachhilfeunterricht.

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Unfallversicherung mit frauenspezifischen Besonderheiten

In der Freizeit oder beim Sport ist das Verletzungsrisiko besonders hoch. Die Unfallversicherung mit zusätzlichen Leistungen für Frauen fängt die finanziellen Folgen ab.

Ihre Vorteile

  • Einmalzahlung bei frauenspezifischen Krebserkrankungen
    Sie erhalten eine Einmalzahlung, wenn Sie während der Vertragslaufzeit erstmalig an Brust-, Gebärmutterhals- oder Eierstockkrebs erkranken – ohne Gesundheitsprüfung bei Antragstellung.


  • Kostenübernahme für kosmetische Operationen
    Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten sowie für plastische Brustoperationen infolge von Brustkrebs übernimmt Die Stuttgarter mindestens teilweise.

Rechtlicher Hinweis: Es handelt sich um eine Werbemitteilung. Bei den Beschreibungen handelt es sich um verkürzte, unverbindliche Darstellungen. Maßgeblich sind ausschließlich die Tarifbestimmungen und die Versicherungsbedingungen. Wir gehen davon aus, dass es sich bei der GrüneRente um ein Produkt nach Artikel 8 der EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor handelt. Diese Einstufung erfolgt jedoch unter Vorbehalt, da derzeit noch konkretisierende gesetzliche Vorgaben fehlen.

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