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Risikolebensversicherung.

Weil Sie wissen, was wichtig ist.

Für die Familie vorsorgen.
Weil Sicherheit Herzenssache ist.

Ihre Familie verlässt sich auf Sie – auch finanziell. Doch was wird aus Ihren Lieben, wenn Ihnen etwas zustößt und Ihr Einkommen wegfällt? Gerade Familien treffen die finanziellen Folgen im Todesfall hart. Der gewohnte Lebensstandard ist in Gefahr – die Raten fürs Haus, die Ausbildung der Kinder, das alles will weiter finanziert sein. Deshalb ist eine gute Absicherung unerlässlich.

Eine Risikolebensversicherung schützt, was Sie sich gemeinsam aufgebaut haben.

Im Falle Ihres Todes hilft das Geld aus der Risikolebensversicherung Ihren Angehörigen, den aufgebauten Lebensstandard zu halten. Denn der Staat leistet im Todesfall keine oder lediglich eine Minimalversorgung – und das oft nur als befristete Hinterbliebenenrente. Mit einer Risikolebensversicherung schließen Sie finanzielle Lücken und sichern so die Zukunft Ihrer Lieben ab.

Die Risikolebensversicherung der Stuttgarter bietet passgenauen Schutz – ganz einfach und flexibel.

  • Passgenauer Schutz
    Wählen Sie aus 3 Varianten – passend zu Ihrem Absicherungsbedarf. Auf Wunsch sind auch 2 Personen versicherbar.
  • Einfach bei Finanzierungen
    Sichern Sie das Darlehen für Ihre Immobilie ab – mit vereinfachter Gesundheitsprüfung.
  • Individueller und günstiger Beitrag
    Profitieren Sie von einer individuellen Einstufung – und einem Schutz, der sich aufs Wesentliche konzentriert.
  • Flexible Gestaltung
    Passen Sie Ihren Schutz einfach an – ganz nach Ihren Wünschen.

Stiftung Warentest empfiehlt eine Risikolebensversicherung.

Stiftung Warentest: Finanztest, Ausgabe 2/2020

Rechtlicher Hinweis: Es handelt sich um eine Werbemitteilung. Bei den Beschreibungen handelt es sich um verkürzte, unverbindliche Darstellungen. Maßgeblich sind ausschließlich die Tarifbestimmungen und die Versicherungsbedingungen. Wir gehen davon aus, dass es sich bei der GrüneRente um ein Produkt nach Artikel 8 der EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor handelt. Diese Einstufung erfolgt jedoch unter Vorbehalt, da derzeit noch konkretisierende gesetzliche Vorgaben fehlen.