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Die Stuttgarter DirektRente. Verlässliche betriebliche Altersversorgung, die Sie sich verdient haben.

Die gesetzliche Rente leistet immer weniger. Darum ist eine ergänzende Eigenversorgung wichtig. Das ist einfach und verlässlich im Rahmen einer bAV möglich.

Ihr gutes Recht auf eine gute Versorgung.

Als rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung in Form der sogenannten Entgeltumwandlung. Das ist eine leistungsstarke Möglichkeit, die Rentenbezüge im Ruhestand aufzustocken. Die Direktversicherung ist dafür ein attraktives und beliebtes Instrument. Ihre Beiträge dazu sind steuer- und ggf. sozialabgabenfrei.

Ihre Vorteile mit der DirektRente

  • Staatliche Förderung
    Die Beiträge zu Ihrer DirektRente in Höhe von bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) sind steuer- und ggf. sozialversicherungsfrei.
  • Viel Versorgung für extra wenig Nettoauwand
    Dank staatlicher Förderung ist Ihr Vorsorgebetrag zugunsten Ihrer Direktversicherung deutlich höher als der Betrag, auf den Sie netto verzichten.
  • Freie Wahl zwischen 3 Auszahlungsmöglichkeiten
    Wählen Sie zwischen lebenslanger Altersrente, einmaliger vollständiger Kapitalauszahlung oder einmaliger teilweiser Kapitalauszahlung (1 bis 30 %) mit Restverrentung.
  • Schutz bei Arbeitslosigkeit
    Betrieblich finanzierte Teile Ihrer DirektRente sind Hartz-IV-sicher.

Die Direktversicherung: drei Beteiligte – eine gute Lösung.

Ihr Arbeitgeber schließt eine Rentenversicherung als Direktversicherung  für Sie ab. Sie als Arbeitnehmer sind versichert und haben Anspruch auf die erreichten Leistungen - bei einer Umwandlung von eigenem Gehalt (Entgeltumwandlung) von Beginn an. Zum vereinbarten Leistungsbeginn zahlt Die Stuttgarter Ihre betrieblichen Altersversorgung aus dem Versicherungsvertrag.

Auszeichnungen der Stuttgarter DirektRente​​​​​​​

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Rechtlicher Hinweis: Es handelt sich um eine Werbemitteilung. Bei den Beschreibungen handelt es sich um verkürzte, unverbindliche Darstellungen. Maßgeblich sind ausschließlich die Tarifbestimmungen und die Versicherungsbedingungen. Wir gehen davon aus, dass es sich bei der GrüneRente um ein Produkt nach Artikel 8 der EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor handelt. Diese Einstufung erfolgt jedoch unter Vorbehalt, da derzeit noch konkretisierende gesetzliche Vorgaben fehlen.

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